Benennen Sie Datenschutzbeauftragte und EU-Vertreter

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führt eine Reihe neuer Regeln ein, die Unternehmen beim Umgang mit Endbenutzerdaten einhalten müssen. Außerdem werden zwei neue Rollen eingeführt, um die Einhaltung dieser Regeln zu erleichtern: Datenschutzbeauftragte (DSB) und EU-Vertreter.

Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die von einer Organisation benannt wird, um die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO zu erleichtern.

Nicht jede Organisation benötigt einen Datenschutzbeauftragten. Im Allgemeinen sind Datenschutzbeauftragte für Organisationen erforderlich, die Endbenutzerdaten in „großem Umfang“ verarbeiten. Firebase kann keine konkreten Ratschläge dazu geben, ob Ihre Organisation gesetzlich verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu haben.

Weitere Informationen zu Datenschutzbeauftragten und dazu, wann die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich ist, finden Sie in Artikel 37 der DSGVO .

Sie können den Datenschutzbeauftragten Ihrer Organisation in der Firebase-Konsole unter Datenschutzeinstellungen festlegen.

EU-Vertreter

Ein EU-Vertreter ist jemand, den eine nicht in der EU ansässige Organisation damit beauftragt, diese Organisation im Hinblick auf ihre Pflichten gemäß der DSGVO zu vertreten.

Auch hier benötigen nur bestimmte Organisationen einen EU-Vertreter. Im Allgemeinen sind EU-Vertreter für Organisationen mit Sitz außerhalb der EU erforderlich, die den Anforderungen der DSGVO unterliegen. Firebase kann keine konkreten Ratschläge dazu geben, ob Ihre Organisation gesetzlich verpflichtet ist, einen EU-Vertreter zu haben.

Weitere Informationen zum EU-Vertreter und dazu, wann die Benennung eines solchen erforderlich ist, finden Sie in Artikel 27 der DSGVO .

Sie können den EU-Vertreter Ihrer Organisation in der Firebase Console unter Datenschutzeinstellungen festlegen.